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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 26.02.2011 16:07:35 |
Ich habe eine Frage zur Arbeitnehmerveranlagung. Im Jahr 2009 war ich 1 Monat als Angestellte beschäftigt, dann 1 Monat im Krankenstand , die restlichen 10 Monate arbeitslos gemeldet. Bei der Arbeitnehmerveranlagung kam eine Gutschrift von € 906,82 heraus. Im Jahr 2010 war ich 1 Monat beschäftigt, 5 Monate krank gemeldet (bezog Krankengeld von OÖGKK) und die restlichen 6 Monate arbeitslos gemeldet. Laut einer Vorberechnung würde ich nun nur eine Gutschrift von € 21,- erhalten. Wieso dieser enorme Unterschied zum Vorjahr? Wieso bekomme ich dieser Jahr nur so eine geringe Gutschrift? |
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Anfrage eingegangen am: 21.02.2011 17:57:23 |
ich habe noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht da mir die Materie zu kompliziert ist. Nun möchte ich aber kein Geld mehr herschenken und eine Arbeitnehmerveranlagung für den möglichen Zeitraum von 5 Jahren machen. Mein Beruf ist Programmierer und ich arbeite auch von zu Hause aus daher könnte ich wahrscheinlich diverse Sachen abschreiben. Wie gesagt ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus und würde gerne professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Was würde das in meinem Fall ca. kosten? |
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Anfrage eingegangen am: 21.02.2011 16:47:48 |
1.Frage:
Ich bin Angestellte im 25 Stunden Wochenpensum. Jetzt koennte ich an meinem alten Arbeitsort fuer 4 - 5 Wochen jeweils 1 mal woechentlich fuer 3 - 4 Stunden eine Einschulung einer neuen Mitarbeiterin auf Honorarbasis uebernehmen.
Wie muss ich dieses dazuverdiente Geld deklarieren?
Gibt es eine steuerbefreite Zuverdienergrenze?
Oder muss ich es versteuern und wenn ja wie?
Auf was muss ich achten, damit ich gesamthaft nicht in eine hoehere Steuerklasse falle.
2.Frage:
Im 2010 bezog ich den ganzen November unbezahlten Urlaub von meinem jetzigen Arbeitgeber .
In dieser Zeit habe ich eine bezahlte Vertretung in der Schweiz gemacht.
In der Schweiz wurde dieses Monatsgehalt mit der Quellensteuer besteuert.
Muss ich dieses dazuverdiente Geld in der Arbeitnehmerveranlagung 2010 angeben, und wenn ja unter welcher Rubrik und wird es dann nochmals besteuert?
Gibt es auch hier eine Zuverdienerlimite zu beachten?
Ich koennte im 2011 wieder 3 - 4 Wochen eine Stellvertretung machen.
Dies waere fuer mich sehr interessant, als das mir dadurch wieder 1 Jahr fuer die CH AHV angerechnet werden wuerde.
Es koennte sein, dass ich regelmaessig fuer einige Wochen in Zuerich vertreten koennte.
Herzlichen Dank fuer die Auskunft.
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Anfrage eingegangen am: 21.02.2011 10:21:43 |
Für meinen Lohnsteuerjahresausgleiche hätte nach Errichtung eines EFH folgende Fragen:
1.) Es kann die Errichtung sowie die Darlehensrückzahlung eines Einfamilienhauses abgeschrieben werden - ist bei der Errichtung nur der Eigenmittelanteil abschreibbar oder auch jene Rechnungen, welche mittels des Darlehens bezahlt wurden? In diesem Falle würden ja die Beträge doppelt abgeschrieben, zum Einen bei der Begleichung der Rechnungen und zum Anderen bei der Kreditrückzahlung.
2.) Muss bei den Sonderausgaben die Gesamtsumme der vorliegenden Rechnungen eingetragen werden oder reicht es aus, den Höchstbetrag für den "Topf-Sonderausgaben" anzugeben?
- Wenn ja, ist der Höchstbetrag (5840€ mit AV) bereits das abschreibbare Viertel oder muss das 4-fache eingegeben werden?
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Anfrage eingegangen am: 17.02.2011 11:16:18 |
Ich bin seit 9 Jahren als Vertragsbedienstete in Teilzeit (20 Stunden) tätig und habe zusätzlich seit 01.02.2011 eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Meine Frage ist, ob es sich rentiert und was ich jährlich an Steuer zurückzahle. Netto monatl. ca. 820,00 Euro.
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