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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 19-12-2011 23:43:10 |
Ich habe vor kurzem von sog. Anlegerwohnungen gehört und habe nun vor, aus steuerlichen Gründen eine Eigentumswohnung zu kaufen, die ich dann vermieten und vielleicht später mal nach 10 Jahren selbst nutzen bzw. für meine dann erwachsene Tochter nutzen möchte. Die Wohnung wird zum Großteil fremd finanziert werden.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich jede auf dem freien Markt erhältiche Wohnung als Anlegerwohnung nutzen?
2. Ist im Verkaufspreis der Wohnung eine USt vorgeschrieben oder automatisch drin, die ich dann vom Finanzamt zurückbekomme bzw. als Vorsteuer abziehen kann?
3. Zählen die Kreditrückzahlungen auch als Aufwendungen oder nur die Zinsen?
4. Da die künftigen Mieteinnahmen auch versteuert werden müssen, wieder zurück zu Frage 3, ob den Einnahmen aus Vermietung auch die Ausgaben für KReditrückzahlung gegenüber gestellt werden?
Bin hier ziemlich ahnungslos, wie ich das am besten handeln kann, bin bisher noch von USt befreit als Kleinunternehmerin, werde aber ab 2012 mit USt fakturieren (weil über 35.000 Euro Umsatz voraussichtlich) und auch die Frage, ob das bezüglich der Anlegerwohnung Vorteile bringt und welche?
5. Sonstige Tipps, die ich dabei noch beachten sollte?
Danke für die hilfreichen Antworten! |
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Anfrage eingegangen am: 19-12-2011 15:26:53 |
Guten Tag,
ich wohne in Deutschland, arbeite aber auf selbstständiger Basis (Honorarbasis) für eine Firma in der Schweiz / USA. Ich habe gelesen, dass es für Selbstständige günstiger sein kann, ausländischen Einkommen im Ausland zu versteuern. Ist es möglich meine Einnahmen aus der Schweiz in der Schweiz zu versteuern und dadurch Steuern zu sparen? Und wenn ja wie?? |
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Anfrage eingegangen am: 08.12.2011 11:48:38 |
Ich lebe und arbeite in Deutschland, bin deutscher Staatsbürger und besitze ein Haus in Österreich, das ich vermietet habe. Wie und wo muß ich die Mieteinnahmen versteuern?
Über eine Antwort würde ich mich freuen..viele Grüße... |
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Anfrage eingegangen am: 06.12.2011 15:27:00 |
Guten Tag
Ich bin 68 Jahre österreichischer Staatsbürger Pensionist verheiratet mit einer Schweizerin und lebe seit 1986 in der Schweiz. Ich plane im JÄNNER 2012 die Rückkehr nach Österreich.
Ich bin ab JÄNNER 2012 auch getrennt von meiner Frau.
Meine Einkünfte : Österreichische Pension, schweizer AHV ( Pension ) und BVG ( Firmenpension )
Wir haben uns so geeinigt, dass ca. 60% der Gesammteinkünfte bei meiner Frau bleibt und auch dort versteuert wird. Ist das so, dass ich nur den Rest von 40% in Österreich versteuern muss.
Freundliche Grüsse
Karlheinz Cizek
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Anfrage eingegangen am: 24.11.2011 14:52:11 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich Fotografieren, zur Zeit bin ich Student und du nebenbei bei verschiedenen Events Fotos machen (Bällen und ähnliche Veranstaltungen). Habe bisher noch nie Geld vom Veranstalter für meine Dienstleistungen erhalten (nur gratis Eintritt und ein paar Getränke). Ich möchte dies jedoch ändern, da die Fotoausrüstung doch meine eigene ist und sich dann im Endeffekt der Aufwand nicht lohnt. Kann ich nebenbei was dazuverdienen (steuerfrei), wenn ja wie viel?? Oder muss ich ein Gewerbe anmelden?? Bzw wie viel darf ich dann mit Gewerbe vom Veranstalter verlangen??
Mfg
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