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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 10-08-2010 08:57:28 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2 Monaten Kleinunternehmer und suche einen günstigen Steuerberater der mir ein wenig bei meinen Umsatzsteuer Voranmeldungen und meiner Steuererklärung hilft. Oder zumindest einige Frage beantworten kann. Da ich erst am Anfang meiner Gewerblichen Tätigkeit bin, steht mir für einen Steuerberater leider nur ein sehr geringes Budget zur Verfügung. Kann man Steuerberater auch nur bei Bedarf angagieren?
Viele Grüße
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Anfrage eingegangen am: 09.08.2010 17:52:03 |
Hallo!
Ich selbst bin österreichische Staatsbürgerin, habe meinen Hauptwohnsitz aber in Deutschland.
Bin verheiratet und habe zwei Kinder.
Ich arbeite in einem Beschäftigungsausmaß von 25% im öffentlichen Dienst als Krankenschwester in Österreich.
Bin in Deutschland steuerpflichtig und krankenversichert.
Nun meine Frage:
Kann ich in Deutschland einen Nebenjob machen?
Es wären nur einige Stunden pro Monat im Gastgewerbe als Kellnerin
Schon mal vielen Dank für ihre Antwort...
Mfg Grüßen |
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Anfrage eingegangen am: 06.08.2010 18:31:52 |
Wenn ich einen österreichischen Wohnsitz habe, von dort aus arbeite (Homeoffice) und der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat wie verhält es sich dann mit der
a) Einkommensteuer ?
b) Sozialversicherungsbeiträgen ?
c) privater Krankenversicherung ?
d) Einkommenssteuer-Ausgleich ?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Auskünfte. |
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Anfrage eingegangen am: 06.08.2010 13:24:39 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe seit gestern eine Gewerbeberechtigung und bin daher auf der Suche nach einer, bzw. einem kompetenten Steuerberater/in.
Ich habe von der WKO das Verf 24 für das Finanzamt bekommen, indem stehen unter anderem die Fragen wie der voraussichtliche Gewinn und Jahresumsatz im Eröffnungsjahr betragen werden. Da ich das nicht weiß, nach einem Anruf am zuständigen FA aber angeben muss, hätte ich gerne Antworten auf diese zwei Fragen.
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Anfrage eingegangen am: 03.08.2010 07:16:22 |
Bin Pensionist nach meiner Tätigkeit als Beamter und beziehe meine Pension von der BVA.
Im Rahmen zweier Werkverträge habe ich im Jahre 2009 für meine Konsulententätigkeiten beim BMVIT
ein Honorar erhalten wofür ich auch Einkommensteuer entrichtet habe.
Mir war nicht bewußt dass ich dafür auch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hätte, zumal ich ja ohnehin
durch meine Pension sozialversichert bin.
Nunmehr schreibt mir die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft nachräglich erhöhte Beiträge an Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Selbständigenvorsorge vor die erheblich sind.
Außerdem habe ich von diesen Beiträgen nichts da sie für die Vergangenheit sind und ich meine Tätigkeit ja beendet habe.
Somit bleibt mir nach Abzug der EKSt. und SV nur mehr ein Drittel des Honorars.
So wird also Fleiß belohnt.
Kann man gegen diese zusätzlichen SV Abgaben etwas tun oder wenigstens um Teilzahlung ersuchen?
Mit freundlichen Grüßen. |
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