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Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen.
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Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten.
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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 24.07.2011 12:25:39 |
Wir suchen in OÖ einen günstigen Steuerberater, der sich im Bauwesen (Bauleistungen, BUAK etc.) sehr gut auskennt.
Danke. |
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Anfrage eingegangen am: 20.07.2011 08:18:47 |
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich im Bereich Handel selbstständig machen. Dazu suche ich einen Steuerberater der mir bei der Firmengründung behilflich ist. Konzept steht, es geht um die Firmenform, Ankauf und Finazierung von Firmengebäude und wesentlich Wissenwertes für ein gutes Geschäft. Vorzugsweise im Raum Salzburg bis Braunau. Mit freundlichen Grüßen. |
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Anfrage eingegangen am: 19-07-2011 16:23:24 |
Hallo!
Rentner Ehepaar.
Ab wann müssen wir Steuern bezahlen.
Wie hoch ist die Beratungsgebühr.
Gruss |
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Anfrage eingegangen am: 07-07-2011 23:33:53 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mich bitte mit Informationen bzgl. eines kleinen Gewerbescheins betrauen?
Ich interessiere mich speziell für die Anforderungen, Vorteile im Vergleich zu einem freien Dienstnehmer sowie eventuelle Möglichkeiten mein Fernstudium von der Steuer abzusetzen.
Mit Dank im Voraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
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Anfrage eingegangen am: 06.07.2011 16:25:33 |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe 2006 eine Verlassenschaft in der Höhe von 259.000,-- Euro gekauft.
Habe diese komplett renoviert bzw saniert. Unglücklicherweise hatte ich 2008
meine Scheidung und musste mein Haus verkaufen. Da ich erfahren habe das ich das Haus erst nach 2 Jahren verkaufen darf
habe ich mich am zuständigen Finanzamt in 2500 Baden erkundigt, die Aussage dort war ich kann das Haus vorher verkaufen
wenn ich keinen Gewinn mache, bzw alle Renovierungskosten belegen kann.
Der Verkaufspreis war 360000,-- davon 30.000,-- Euro Inventar.
Bei der Scheidung habe ich meiner Ex Frau 75.000,-- Euro bezahlen müssen.
Jetzt hat mir das Finanzamt Wien einen RSB Brief gesendet und meinte ich müsste den Gewinn versteuern.
Ich habe den Finanzbeamten alle meine Unterlagen gegeben.
Scheidungsvereinbarung
Kaufvertrag Kauf & Verkauf
Alle Rechnungen von den Renovierungskosten
usw..
Wie soll ich mich ihrer Meinung nach jetzt verhalten?
Danke für ihre Antwort.
MFG |
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