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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen:
Anfrage eingegangen am: 10.01.2011 15:33:03
Wir haben eine Frage zur Reisekosten Regelung- speziell das KM Geld für unsere Mitarbeiter in Wien: Unsere Dienstverhältnisse basieren auf dem KV FÜR ANGESTELLTE IM HANDWERK UND GEWERBE IN DER DIENSTLEISTUNG IN INFORMATION UND CONSULTING. Da wir an sich ein Tiroler Unternehmen sind, ist leider auch unsere Steuerberatung und Personalverrechnung in Tirol und hat mit den Gegebenheiten in Wien keine Erfahrungen. Daher versuche ich hier Auskunft zu meiner Frage zu finden: Wie ist die Regelung in diesem KV betreffend die 12km Grenze für die Berücksichtigung als Dienstreise und die Ermittlung des KM Geldes zu sehen bzw gibt es hier für Wien spezielle Regelungen? Nach meinem Verständnis ist die 12 Km Regelung lediglich für dich Diäten NICHT aber für das KM-Geld relevant. Das KM Geld müsste nach meinem Verständnis daher ab dem 1. KM auch in Wien bezahlt werden? Auch für unseren KV. Können Sie mir dabei helfen? mfG
 
Anfrage eingegangen am: 10.01.2011 09:25:02
Ich Suche einen österreichischen Steuerberater da ich Österreicher bin jedoch einen Deutschen Arbeitsvertrag habe und einen jahresausgleich machen möchte.
 
Anfrage eingegangen am: 08.01.2011 21:38:13
Ich bin eine Angestellte mit 30 Wochenstunden. Nach einer Zusatzausbildung habe ich ein Angebot bekommen, in der Zukunft auf Honorarbasis arbeiten zu können, wobei die Jahresgrenze fürs Nebeneinkommen (730 Euro?) schätzungsweise überschritten wird. Ich bitte Sie um Rat: soll ich eine Steuernummer beantragen? wäre ich steuerlich besser daran, wenn ich meine Wochenstunden beim Hauptberuf reduziere, z.B nur geringfügig arbeite? werden die Steuererklärung separat durgeführt? Herzlichen Dank im Voraus!
 
Anfrage eingegangen am: 06.01.2011 14:23:36
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage dreht sich um einen Spesenvorschuss! Ich habe ein Unternehmen im Juli 2008 verlassen, und habe eine Abrechnung erhalten (Urlaubstage, ausstehender Lohn, aliquoter Teil Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Spesenabrechnung). Der Spesenvorschuss wurde versehentlich nicht abgerechnet. Jetzt möchte dieses Unternehmen diesen Vorschuss nachträglich verlangen! ist das zulässig? Danke im Voraus für ihre Unterstützung.
 
Anfrage eingegangen am: 24.12.2010 14:30:01
Hallo! Ich bin nebenerwerbs-selbstständig (bin Arbeiter in einem Etikettenunternehmen in Traiskirchen und habe nebenbei eine Steuernummer - bin im Nebenerwerb als Grafiker tätig). Ich mache nebenbei noch etwas Musik in einer Band. - bisher nur im Probelokal als Ausgleich Jetzt ist es aber soweit, dass wir möglicherweise bezahlte Auftritte (Hochzeiten, Tanzveranstaltungen, etc.) spielen werden und dadurch auch Einnahmen haben. Meine Frage(n): Muss ich diese bei der Einkommensteuererklärung EXTRA od. zusätzlich angeben (werden da alle Einnahmen/Ausgaben "in einen Topf geschmissen" oder in einer EXTRA Erklärung abgeben? Wenn ich Zubehör für meine musikalische Tätigkeit kaufe, wie werden die dann berücksichtigt? Wie ist das bei meinen Bandkollegen, die (noch) keine Steuernummer haben (also "nur" erwerbstätig bzw. arbeitslos sind)?
 
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