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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 17.01.2012 10:05:51 |
Hallo,
ich habe folgende Situation: Ich bin seit Mai1997 bei einem Konzern als Angestellter beschäftigt. durch eine Umstrukturierung bin ich seit Jänner 2012 freigestellt, ich möchte aber noch mindestens bis Ende Mai (15 Jahre) max bis Ende Juni auf der Gehaltsliste bleiben, ( Firmenseitig OK ) um in den Vorteil der höheren Abfertigung zu kommen. Ein Sozialplan ist vorhanden, der natürlich um einiges besser ist wenn ich die 15 Jahre in dem Konzern vollende. Wie sieht es Steuerlich aus, wenn ich schon vorher eine andere Beschäftigung finde? Zweite Lohnsteuerkarte oder Verzicht auf die Mehrleistungen der alten Firma, ist es Gehaltsabhängig? ich verdiene zur Zeit ca. 3800,- Brutto. Neuer Verdienst noch unbekannt vermutlich aber weniger.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Kalvoda
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Anfrage eingegangen am: 14.01.2012 22:58:28 |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beabsichtige evtl. in naher Zukunft ein eigenes Kaffeehaus zu eröffnen. Dabei stellt sich mir die Frage ob und unter welchen Umständen es möglich ist, als Angestellter in der eigenen Firma zu arbeiten. Hauptaugenmerk sollte ein geregeltes Einkommen sein. Und/oder ist es steuerlich attraktiv das Einkommen gering zu halten und über Prämien bei gut gehenden Geschäften das Einkommen zu erhöhen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Beantwortung
Hochachtungsvoll
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Anfrage eingegangen am: 06.01.2012 23:37:02 |
Ich habe in einer Zeitschrift unter Steuerspartipps gelesen, dass Rechnungen der letzten 5 Jahre auf eine Rechnung zusammen gerechnet werden können und als außergewöhnliche Belastungen absetzbar gemacht werden können. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man Rechnungen nur in dem Jahr absetzen kann, in dem diese ausgestellt wurden.
Wie verhält es sich nun ? Können tatsächlich Rechnungen (Augen-OP, Zahnersatz, ...) der letzten 5 Jahre zusammengerechnet werden ? |
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Anfrage eingegangen am: 04.01.2012 17:05:53 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne als Kleinunternehmerin in Österreich meine kunsthandwerklichen Waren ( Windlichter aus Ton und Dekofliesen mit Servietten-,Decoupage- und Alubildtechnik mit Bemalung und Lackierung und handgemachten Schmuck ( Echtschmuck )) selbst hergestellt auf Kunsthandwerker- und Weihnachtsmärkten verkaufen.
Von Bekannten habe ich erfahren dass ich eine österreichische Steuernummer brauche ! Wie funktioniert das ? Was brauche ich alles dafür ? Kann ich in Österrecih ein Kleingewerbe wie in Deutschland laufen lassen ?
Beim Finanzamt in Erding konnte mir leider keiner ein Auskunft geben.
Vielen Dank !
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Anfrage eingegangen am: 28.12.2011 10:19:44 |
Sehr geehrte Damen und Herren!
mich würde interessieren wieviel Steuern ich zahlen müsste wenn ich als Vollzeitbeschäftigte 1200 netto +Samstags geringfügig 374 netto verdienen würde???
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