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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 21.09.2010 08:31:26 |
Betreff: Nachkauf von Kindererziehungszeiten.
Ich bin verwittwet, ** Jahre,wohne schon ** Jahre mit meinem Lebensgefährten(österreicher) hier,wir haben eine gemeinsame Tochter(** Jahre),habe ca. ** Jahre in der BRD gearbeitet.
Mein Lebensgefährte möchte mir die Kindererziehungszeiten(*** Jahre) für unsere Tochter nachkaufen.
Im **** dieses Jahres ist Sie ausgezogen,bis dahin bezog ich für Sie die Kinderbehilfe,durch die Ummeldung
von Ihr wurde mir im ***** noch mal das Geld überwiesen. War auf dem Finanzamt und habe es gemeldet und erkundigte mich wegen der Abschreibung bezüglich Nachkauf von Kindererziehungszeiten für meinen Lebensgefährten.
Sie meinte bis *** hätte ich laut Schreiben die Kinderbehilfe bekommen,also könnte man nichts mehr geltend
machen,es fehlt uns ein Monat. Ich habe aber im ****** nochmal überwiesen bekommen.
Mit ****** wären ja die *** Monate voll ,kann mein Lebengefährte die Nachzahlung abschreiben.
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Ich möchte mich im voraus für Ihre Bearbeitung meiner Anfrage recht herzlich bedanken.
Liebe Grüße
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Anfrage eingegangen am: 20.09.2010 17:04:57 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe vor einer Betriebsgründung im Kleintransportgewerbe, und möchte nun in den nächsten Tagen den Gewerbeschein lösen.
Ich werde mit diversen Botendienstfirmen wie z.B. ****** zusammenarbeiten.
Mein Einkommen oder Umsatz Einkommen errechnet sich an einer Umsatzbeteiligung des jeweiligen Tarifes dieser Firmen.
Beispiel eine Fahrt bringt ** Euro Umsatz, davon erhalte ich ****** Beteiligung. Diese Beteiligung wird monatlich abgerechnet. Also mein Persönlicher Umsatz wird sich bei ******* - ********** € bewegen.
Um dies nun durchführen zu können brauche ich einen Kleintransporter, der etwa ****€ + Mwst als Neuwagen kosten wird. Diesen möchte ich auf Leasingbasis * Jahre Laufzeit erwerben.
Nun meine Fragen, da ich wirklich kaum Ahnung habe wie das mit den Steuern allgemein funktioniert.
1. betreffend des Autokaufs...
Muss ich zunächst die Mwst bezahlen und wird diese dann Rückvergütet, oder kann ich das Auto gleich ohne Mwst kaufen ? Ich werde das Auto ausschließlich Betrieblich verwenden.
2. Die laufende Steuerzahlung, und was damit zusammenhängt.
Ich würde gerne von Anfang an alles richtig machen, damit es nicht später ein böses Erwachen gibt.
Ich bräuchte einen Steuerberater, und/oder Buchhalter, wobei ich nun nicht weiß wie kompliziert die Buchhaltung ist.
Kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen, vielleicht in Nähe des ***. Bezirks ?
Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage eingegangen am: 19.09.2010 08:46:31 |
Ich bin Teilzeitangestellte in einem österreichischen Forschungsbetrieb und habe **** im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem *** in Paris von dort einen Angestelltenvertrag als "********" (wissenschaftliche Aushilfskraft) bekommen. Wie vereinbart, habe ich die Arbeit in Österreich erledigt und an meine französische Vorgesetzte geschickt. Die Arbeiterkammer hat mir empfohlen, beim **** zu beantragen, mich dort brutto zu bezahlen, weil ich nur in Österreich steuer- und sozialversicherungspflichtig bin; das habe ich getan, das **** hat mir allerdings mitgeteilt, dass das nicht möglich ist, und so wurden mir von Frankreich aus bereits Steuer und Sozialversicherung abgezogen. Unter welchem Punkt der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung soll ich diese Einkünfte in Österreich nun versteuern? Soll ich die Nettoeinkünfte als Bruttoeinkünfte angeben, und muss ich dann einfach davon nochmals Steuer zahlen? Bekomme ich dann auch automatisch eine Nachzahlung von der **** vorgeschrieben? Da ich **** auch einen Werkvertrag im Ausmaß von *****.- hatte, muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben, aber meines Wissens zumindest keine Sozialversicherung an die **** bezahlen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Anfrage eingegangen am: 15.09.2010 09:53:38 |
Betr.:Sachbezug Firmen-PKW zur Privatnutzung bis 500km monatl (mit Führung eines Fahrtenbuches)
Muss unter diesem Umstand die Hauptmeldeadresse des Dienstnehmers als Wohnort (Abfahrtsort) angenommen werden, oder kann/darf dies auch der Nebenwohnsitz (amtl.dokumentiert) sein?
In diesem Fall ausschlaggebend für die Berechnung der privat gefahrenen km,
da Hauptwohnsitz Wien, Nebenwohnsitz NÖ.
Danke für Ihre Info!
mfG
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Anfrage eingegangen am: 13-09-2010 10:12:53 |
Mein Sohn ist Student und könnte ab sofort pro Monat max. xxx,- € (unter der Geringfügigkeitsgrenze) durch Planzeichnen in AutoCAD verdienen. Er würde pro Monat eine Honorarnote an die Firma legen, ist steuertechnisch (oder auch sonst) etwas zu beachten (Meldung ans Finanzamt oder ähnliches) ? Krankenversichert belibt er weiter bei mir.
Bitte um kurze Info. Danke! |
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