Verfasst von:
Marion am
01.08.2007 13:13
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THEMA: Spekulationssteuer?? |
Ich werde meine Eigentumswohnung verkaufen.
Gekauft habe ich sie 2001, ich bin nach wie vor noch dort gemeldet, allerdings nicht ausschließlich.
Wie berechnet sich die Spekulationssteuer genau?
Verkauferlös? Verkaufsaufwendungen sind abzuziehen (Was sind Verkaufsaufwendungen?) Welcher Prozentsatz?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
01.08.2007 13:13
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THEMA: Re: Spekulationssteuer?? |
Von der Spekulation ausgenommen sind Eigentumswohhnungen wenn sie seit der Anschaffung und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. (§ 30 Abs 2 Z 1)
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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