Müssen geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden, oder kann ich sie die Ausgabe auch auf mehrere Jahre verteilen wenn es für mich günstiger ist?
Müssen GWG auch ins Anlageverzeichnis aufgenommen werden?
Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
10.07.2007 09:19
Ist beides richtig.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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