Meine nicht entnommenen Gewinne häufen sich am Geschäftskonto, ich weiß, dass ich das Geld auch in Fonds, Aktien, etc. anlegen darf/kann - gilt das auch für Grundstücke?
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.07.2007 07:20
Sorry, es müssen abnutzbare, neue, körperliche Anlagengüter sein mit einer Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren (Tipp:auch EDV kann man länger als 3 Jahre nutzen!)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at