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Verfasst von: zisco am 05.07.2007 07:20
 


THEMA:  Nicht entnommen Gewinn in Grundstück anlegen
Meine nicht entnommenen Gewinne häufen sich am Geschäftskonto, ich weiß, dass ich das Geld auch in Fonds, Aktien, etc. anlegen darf/kann - gilt das auch für Grundstücke?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 05.07.2007 07:20
 


THEMA:  Re: Nicht entnommen Gewinn in Grundstück anlegen
Sorry, es müssen abnutzbare, neue, körperliche Anlagengüter sein mit einer Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren (Tipp:auch EDV kann man länger als 3 Jahre nutzen!) Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
Verfasst von: WT/StB am 05.07.2007 07:20
 


THEMA:  Re: Nicht entnommen Gewinn in Grundstück anlegen
Zur Klarstellung: Handelt es sich um nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG oder um den Freibetrag für investierte Gewinne?
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