Verfasst von:
Günter am
04.07.2007 17:17
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THEMA: Rechnungskorrektur |
Liebe Forumsteilnehmer!
Ich habe von einem Kunden meine Ausgangsrechnung mit der Bitte um Korrektur zurückbekommen.
Er meint ich soll in der Rechnungsanschrift kein "zu Handen Herrn ....." schreiben, sonder nur den genauen Firmenwortlaut.
Darf man das denn nicht mehr aufgrund der Rechnungsbestandteile so schreiben?
Wer weis hier Bescheid?
Vielen Dank
Günter
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
04.07.2007 17:17
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THEMA: Re: Rechnungskorrektur |
Lieber Günter,
Ein z.Hd. darf schon in die Anschrift, das widerspricht nicht den Vorschriften für eine Rechnungsausstellung.
Wenn der Kunde sich das halt wünscht ..... :o)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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