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Verfasst von: Günter am 04.07.2007 17:17
 


THEMA:  Rechnungskorrektur
Liebe Forumsteilnehmer! Ich habe von einem Kunden meine Ausgangsrechnung mit der Bitte um Korrektur zurückbekommen. Er meint ich soll in der Rechnungsanschrift kein "zu Handen Herrn ....." schreiben, sonder nur den genauen Firmenwortlaut. Darf man das denn nicht mehr aufgrund der Rechnungsbestandteile so schreiben? Wer weis hier Bescheid? Vielen Dank Günter
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 04.07.2007 17:17
 


THEMA:  Re: Rechnungskorrektur
Lieber Günter, Ein z.Hd. darf schon in die Anschrift, das widerspricht nicht den Vorschriften für eine Rechnungsausstellung. Wenn der Kunde sich das halt wünscht ..... :o) Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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