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Verfasst von: Werner Haim am 04.02.2004 11:04
 


THEMA:  KFZ Effektiv oder Kilometergeld?
Ein PKW wird zu ca. 80 % betrieblich genützt. Können die PKW-Effektivkosten (Benzin, Werkstatt usw..) abgeschrieben werden wenn die Jahreskilometerleistung unter 30.000 gefahrenen KM liegt? Glaube da mal eine was von einer KM-Grenze gelesen zu haben unter der man dann nur das Kilometergeld geltend machend kann. Gibt es eine KM-Grenze? Wenn ja welche und was ist zu beachten? Danke für die Hilfe mfg Werner
Verfasst von: Fernand Dupont am 04.02.2004 11:04
 


THEMA:  Re: KFZ Effektiv oder Kilometergeld?
Wenn Sie Ihren PKW zu mehr als 50% beruflich nutzen, gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen. In Ihrem Fall können Sie die anteiligen (80%) tatsächlichen Autokosten (einschließlich AFA 12,5%/Jahr) geltend machen. Die Führung eines Fahrtenbuchs ist zu empfehlen. Wenn ein PKW nicht zum Betriebsvermögen gehört (bis 50% beruflich genutzt) muss die KM-Grenze von 30.000 KM beachtet werden. 30.000 KM. Anteilige tatsächliche Autokosten oder Werbungskosten in Höhe des amtlichen KM-Geldes für 30.000 KM.
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 04.02.2004 11:04
 


THEMA:  Re: KFZ Effektiv oder Kilometergeld?
Bei betrieblicher Nutzung über 50% sind jedenfalls die tatsächlichen Kosten anzusetzen! Die 30.000 km Grenze gilt nur für den außerbetrieblichen Bereich, also bei Nutzung des privaten Pkw für berufliche Fahrten und bedeutet, dass das amtliche km-Geld für maximal 30.000 km zusteht. Hinweis: Jedenfalls ist ein Fahrtenbuch zu führen. Details dazu finden Sie in der FAQ-Beantwortung unter ... www.fiebich.com > Info&FAQ > FAQ > Fahrtenbuch
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