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Verfasst von: Mario am 03.07.2007 07:57
 


THEMA:  Anwendung Differenzbesteuerung
Hallo, ich werde in Kürze mit gebrauchten Spielen handeln, dh. ich kaufe von privaten Produkte an und bringe sie anschließend wieder in den Handel zurück. Darf ich hier die Differenzbesteuerung anwenden? bzw. darf ich dann auch(Umsatz unter 150000 Euro)die vereinfachte Losungsermittlung anwenden. Mit Dank im Voraus verbleibend, Mario
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.07.2007 07:57
 


THEMA:  Re: Anwendung Differenzbesteuerung
Lieber Mario, Ich habe in der Buchhaltung einen aktuellen Fall, wo ich gerade die Umsatzsteuerprotokolle mit dem Finanzamt gemeinsam studiert habe. Aus der Conclusio: eine Differnezbesteuerung kann man sich nicht aussuchen, wenn man mit gebrauchten Gegenständen handelt, dann unterliegt man dieser. Man kann lediglich daraus herausoptieren. In der Differenzbesteuerung gibt es auch die Möglichkeit einer Gesamtdifferenzermittlung versus der Einzeldifferenzermittlung. Bei einer vereinfachten Losungsermittlung wäre daher nur die Gesamtdifferenzermittlung möglich. Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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