Hallo!
Ich bin Angestellte (40h/Woche) und führe nebenbei Beratungen durch. Diese werden auf Honorarbasis abgerechnet, mit der Firma ist kein Werkvertrag oä. abgeschlossen. Wann muss ich die Erträge aus der Beratungsleistung versteuern?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.06.2007 07:33
.... und denken Sie an die eventuelle Pflicht eine Gewerbeberechtigung zu besitzen!
Informieren Sie sich bitte bei der Wirtschaftskammer!
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at