Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Brandy71 am 26.06.2007 17:07
 


THEMA:  Zuverdienstgrenze
Hallo! Kann mir jemand sagen wie es mit dem Zuverdienst als Kellner aussieht? Es gibt viele Leute welche bei Stadtfesten, Bierzelten oder auch in ganz normalen Lokalen nebenbei bei Bedarf aushelfen. Muss jede Aushilfe gemeldet werden? Was muss der Restaurantbesitzer machen? Gibt es hier ev. Infobroschüren? Danke für die Antworten, lg JB
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.06.2007 17:07
 


THEMA:  Re: Zuverdienstgrenze
Der Restaurantbesitzer muß sie bei der Gebietskrankenkasse anmelden, auch wenn Sie geringfügig beschäftigt sind.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.