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Verfasst von: Carl am 28.06.2007 09:14
 


THEMA:  E/A-Rechner Wechsel UVA Abgabe
Ich bin E/A-Rechner (Kleinunternehmer) und habe letztes Jahr von quartalsmäßiger UVA Abgabe auf monatliche umstellen lassen. Nun ist es so, dass ich wieder unter die € 30.000,-- falle (zweites Geschäft fällt wieder weg). Kann ich wieder auf die quartalsmäßige Abgabe der UVA ansuchen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.06.2007 09:14
 


THEMA:  Re: E/A-Rechner Wechsel UVA Abgabe
Es gilt ein vierteljährlicher Voranmeldungszeitraum, wenn der Vorjahresumsatz maximal € 22.000,-- betragen hat. D.h.wenn Sie 2006 darüber waren,müssen Sie 2007 monatlich abgeben.
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