Verfasst von:
ARGE Reparatur BibuG am
15.07.2007 17:24
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THEMA: Bilanzbuchhaltungsgesetz |
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Wirtschaftskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit so wie die PolitikerInnen aller Parteien – alle haben die Warnungen der SBH-Vertretung überhört. Zum Wohle der SteuerberaterInnen wurden – auf dem Rücken unseres Berufsstandes – in mehreren Punkten mutmaßlich verfassungswidrige Maßnahmen gesetzt. Lesen Sie dazu auch auf der Homepage der SBH-Vertretung (www.sbh-vertretung.at) unter „Berufsentwicklung“.
Um unsere Interessen zu wahren, bleibt uns - auf nationaler Ebene - nur noch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Nach eingehender juristischer Beratung sind wir überzeugt, den richtigen Weg gefunden zu haben. Zu bekämpfen ist vordergründig die Streichung der Bestimmungen für GBH aus der Gewerbeordnung, die Entfernung der SBH aus dem WTBG so wie die Aberkennung des Gewerbebetriebs- bzw. Freiberuflerstatus für alle Personen auf die das BibuG anzuwenden ist. Außerdem wird geprüft, ob ein gleichzeitiges Vorgehen gegen die ebenfalls verfassungsmäßig bedenkliche Bilanzierungsgrenze und gegen das Verbot der Vertretung in Steuerangelegenheiten möglich und sinnvoll erscheint.
Die dafür voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden zwischen EUR 7.000,-- und EUR 10.000,-- betragen. Derart hohe Beträge können selbstverständlich nur von der gesamten Berufsgruppe gemeinsam aufgebracht werden. Deshalb wurde bei der Bank Austria
(BLZ 12000) das Konto Nr. 51304433302 lautend auf „Treuhandfonds für VfGH-Verfahren“ eingerichtet, welches die Vorstandsmitglieder der SBH-Vertretung für die Berufsgruppe verwalten.
Alle Berufsgruppenmitglieder werden hiermit ersucht, zur Finanzierung der Verfahren, bis Ende Juli 2007 einen Betrag nach eigenem Ermessen auf dieses Konto zu überweisen. Wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird Anfang August der/die am besten geeignete Rechtsanwalt/-anwältin beauftragt. Nach Abschluss der Verfahren wird das überschüssige Geld anteilig jenen KollegInnen rücküberwiesen, welche vorher die höchsten Beträge zur Verfügung gestellt haben. Sollte bis Ende Juli das erforderliche Kapital zur Beauftragung eines(r) Rechtsanwalts/-anwältin wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen, werden selbstverständlich alle eingezahlten Beträge rückerstattet und das Projekt abgeblasen. Anonyme Eingänge können natürlich nicht rückgezahlt werden. Solche Beträge werden als Spende für die SBH-Vertretung angesehen und an diese überwiesen.
Leider stehen uns nicht alle Adressen der ca. 5.000 Berufsgruppenmitglieder zur Verfügung. Deshalb ersuchen wir um Ihre Mithilfe: Leiten Sie bitte dieses Schreiben –auf welchem Weg auch immer – an Ihnen bekannte KollegInnen (BiBH, GBH, SBH, BH, PV) weiter, um eine möglichst flächendeckende Verbreitung zu erreichen. Wenn Sie diese Zeilen (deshalb) mehrfach erhalten sollten, bitten wir schon jetzt um Entschuldigung und um Verständnis.
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir um rege Dotierung des Fonds und verbleiben mit freundlichen kolegialen Grüßen und mit besten Empfehlungen
SBH – Vertretung der Selbständigen Buchhalter Österreichs
ARGE Reparatur BibuG
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Verfasst von:
GBH am
15.07.2007 17:24
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Verfasst von:
SBH Wien am
15.07.2007 17:24
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Verfasst von:
WT/StB am
15.07.2007 17:24
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THEMA: Re: Bilanzbuchhaltungsgesetz |
Im Forum "Steuerberater.at" um Unterstützung zu werben, damit man unter anderem gegen die Bilanzierungsgrenze kämpfen kann, finde ich äußerst bedenklich.
Von mir aus sollen SBHs den Freiberuflerstatus erhalten, von mir aus sollen sie im WTBG verankert sein, etc. etc, aber eine weitere Aufweichung des Berufsrechtes in Verbindung mit einer Auf/Anhebung der Bilanzierungsgrenze ist meines Erachtens keineswegs gerechtfertigt.
Ich hoffe, dass die Kammer gegen diese Bestrebungen mit allen Mitteln vorgehen wird.
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Verfasst von:
Josef am
15.07.2007 17:24
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THEMA: Re: Bilanzbuchhaltungsgesetz |
Für mich das Wichtigste:
1) Keine Bilanzierungsgrenzen!
2) Vertretung bei der Erstellung von Steuererklärungen inkl. ANV!
All dies habe ich bei meinen vielen Prüfungen gelernt und bei einem Großbetrieb gelebt und daher ist es eigentlich unbegreiflich, dass ich dies als BilBH nicht machen darf.
Ich verstehe euch StB nicht, warum den dieser Neid?
Wer gut ist wird auch in Zukunft mit den BilBH keine Zukunftsängste haben müssen.
Kollegiale Grüße
Josef
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