Verfasst von:
Hinterberger Josef am
22.06.2007 12:38
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THEMA: großes Pendlerpauschale |
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin angelernter Arbeiter im Baugewerbe, bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels müsste ich täglich eine Fahrtstrecke von 200 km von meinem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte und am Abend wieder zurück zu meinem Hauptwohnsitz zurücklegen, dabei würde ich bei Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels, einen Zeitaufwand von mehr als 2,5 Stunden für eine einfache Wegstrecke haben, eine Rückkehr zum Hauptwohnsitz am Abend würde mir mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht möglich sein, weil nach Arbeitsschluss, kein öffentliches Verkehrsmittel zu meinem Hauptwohnsitz verkehrt ! Ich benütze daher ein Firmenquartier und pendle an 2 Tagen je Woche mit meinem Pkw von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz! Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2006 versuchte ich das große Pendlerpauschale - 2664 € geltend zu machen, was vom Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt wurde : "
Vom Dienstgeber wurden steuerfreie Bezüge gem.§ 26 (Trennung/Diäten von zus.
€ 5.148.00 ausbezahlt - die Voraussetzungen zur Anrechnung des großen Pendler-
pauschales sind daher nicht gegeben." -- soweit das Finanzamt! Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzamt verwendete in diesem Zusammenhang den Begriff "Trennung", - ein Begriff, welcher auf meinem Lohnzettel nicht mehr vorkommt, nämlich diese Bezüge heißen nun "Taggelder", und sie betragen je gearbeiteten Arbeitstag, 26,40 € !
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war durch diesen abweisende Einkommenssteuerbescheid so frustriert, da mein insgesamt, vom Finanzamt rückerstatteter Betrag, nicht mehr als 1 Cent ausmachte und habe daher auf jeglichen Einspruch verzichtet!
Ich möchte nunmehr die Frage an Sie richten, hat das Finanzamt im Falle der Bearbeitung meiner Arbeitnehmerveranlagung korrekt gearbeitet, oder bin ich einfach das Opfer eines fehlerhaften Computerprogramms, welches vom Finanzamt verwendet wird, geworden, wenn ja, - gibt es eine Möglichkeit, diese Arbeitnehmerveranlagung trotzdem noch einmal einzureichen, trotz der abgelaufenen Einspruchsfrist, bzw. wäre so ein Versuch sinnvoll, gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage, - steht mir das große Pendlerpauschale trotz dieser steuerfreien Taggelder nun zu oder nicht ?
Vielen Dank für Ihre Mühen und Ihr Verständnis und Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, Hinterberger Josef
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.06.2007 12:38
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THEMA: Re: großes Pendlerpauschale |
... ohne jetzt die Details zur Berechnung des Taggeldes zu kennen schließe ich aus Ihrer Information - 2 mal pro Woche Heimreise - dass das Pendlerpauschle nicht zusteht, da dafür notwendig ist, dass ÜBERWIEGEND der Tatbestand des Pendels gegeben ist. Mit 2 x pro Woche kommen wir bei 20 Arbeitstagen aber nur auf 8 mal pendeln, dass eben nicht überwiegend ist.
Darüber hinaus ist zu würdigen, dass Sie einen weiteren Wohnort haben - die Wohnung Ihres Dienstgebers und es wäre zu überlegen ob von diesem aus ein Pendlerpauschale möglich wäre.
Wenn die Einspruchsfrist vorbei ist und da auch kein neuer Tatbestand bekannt wurde, würde ich hier keine Chance erkennen.
Sorry
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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