Verfasst von:
Bettina Wallner am
21.06.2007 11:49
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THEMA: Anlagenverkauf Unternehmen in Liq. |
Ein Unternehmen wird liquidiert. Da die Gesellschafter noch ein 2. Unternehmen besitzen, kaufen diese das Anlagevermögen aus dem liquidierten Unternehmen. Die Rechnung wird mit 20% Ust ausgestellt. Aus finanziellen Gründen, möchten nun die Gesellschafter, daß das Finanzamt die fällige USt des einen Unternehmens mit der fälligen Vst des anderen Unternehmens kompensiert.Ist dies möglich? Was ist zu tun? Wie informiert man das FA darüber?
Vielen Dank für rasche Hilfe
SBB
Bettina Wallner
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.06.2007 11:49
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THEMA: Re: Anlagenverkauf Unternehmen in Liq. |
... Um dies möglich zu machen, braucht man einen Überrechnungsantrag, den man an das Finanzamt stellt. Ich hatte das schon mehrmals beim Auto (LKW) kauf von Unternehmen. Da wird nur der Nettobetrag bezahlt, der Käufer gibt dem Verkäufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (was ja in dem Fall - gleicher Gesellschafter - nicht notwendig sein wird) und die Rechnungen werden normal mit MWSt ausgestellt. Dann wird mittels des Überrechnungsantrags die Vst direkt gegengebucht. Das funktioniert natürlich nur dann (!) wenn der Kunde - liquidiertes Unternehmen - KEINE Finanzamtsschulden hat (siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Sollten sich dort Rückstände aufgebaut haben, so sehe ich keine Möglichkeit.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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Verfasst von:
SK am
21.06.2007 11:49
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