Hallo,
Wir haben dieses Jahr eine neu errichtete (die Gesamtanlage ist noch im Entstehen), geförderte Eigentumswohnung in Wien direkt vom Bauträger erworben.
Wie mir bekannt ist, gilt der Kauf einer fertigen Wohnung nicht als Wohnraumschaffung; allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass dies beim Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung von der Wohnbaugesellschaft anders sei und man die Kosten für die Finanzierung, Förderung, etc. doch als Sonderausgaben geltend machen könne.
Kann mir das jemand bestätigen?
Noch eine Frage:
Gibt es bezüglich Wohnraumschaffung Unterschiede zwischen einem Kredit mit jährlicher und Einem mit endfälliger Tilgung (hier werden ja von Beginn an nur die Zinsen bezahlt und monatlich in eine Lebensversicherung zur Tilgung des Kredits am Ende der Laufzeit investiert)?
Mit freundlichen Grüßen,
F.
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