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Verfasst von: Sepp21 am 18.06.2007 10:22
 


THEMA:  EInzelunternehmer/größerer Zahlungseingang
Liebes Forum, ich bin seit kurzem Einzelunternehmer, zunächst unter 30.000,- EUR Umsatz, erwarte in Kürze aber einen Zahlungseingang von etwa 35.000-40.000 Euro. Da ich ja dann "richtig" steuerpflichtig werde, soweit ich das verstanden habe, ist meine Frage, ob ich da nun gleich 50% Steuern (+ zusätzlicher SV) zahlen muss und meine Bemessungsgrundlage für die Steuervorauszahlungen an diesem Betrag bemessen wird (ein eher einmaliger oder sehr seltener Eingang in dieser Höhe), was finanziell den absoluten Overkill bedeuten würde, denn dann müsste ich ja im Grunde in nächster Zeit alles abliefern, um diese Steuern zahlen zu können und bekäme es erst "irgendwann" (der säumigste Zahler ist der Staat) zurück, oder ob ich da möglichst "gleich" (Zeitraum?) dem Eingang soviele Kosten wie möglich gegenüberstellen müsste (sprich, alles ausgeben), damit ich vorher bezeichnetem Schicksal entgehen kann. Ich hoffe, der vorhergehende Schachtelsatz ist halbwegs verständlich und bedanke mich schon für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Sepp
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 18.06.2007 10:22
 


THEMA:  Re: EInzelunternehmer/größerer Zahlungseingang
Lieber Sepp, Steuer fällt vom Gewinn an, nicht um Umsatz - fraglich ist ob Sie da nicht z.B. größere Vorauszahlungen (max. bis Ende 2008) machen könnten um damit den Gewinn zu verschieben -z.B. Miete, ... Darüber hinaus können Sie 10 % des Gewinnes steuerfrei bekommen, wenn Sie Investitionen in neue Anlagen (NICHT KFZ) tätigen oder Wertpapiere (bitte auf Bank erkundigen) dafür anschaffen. Wenn dies ein Einmal"Jackpot" war, dann können Sie zusätzlich nach Vorschreibung der erhöhten Vorauszahlungen einen Antrag auf Reduktion der Vorauszahlungen stellen, in dem Sie die weitere Entwicklung der Umsätze erklären. Und ein Besuch bei einem Berater wäre da eventuell auch eine gute Idee :o) Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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