Verfasst von:
hil am
14.06.2007 09:46
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THEMA: Werbungskosten? |
Habe mir im Vorjahr einen Lapotop angeschafft und würde nun gerne wissen, ob ich ihn für meine Arbeitnehmerveranlagung 2006 in irgendeiner Weise "verwenden" kann?
Berufliche Nutzung liegt nicht vor, aber ich brauche das Ding im Zusammenhang mit meinem Postgrad-Studium...also vielleicht gibt es ja in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit?
Wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung, ob da überhaupt was möglich ist bzw. falls ja, wie ich das ansetzen müsste...
DANKE vorab und lG,
hil
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
14.06.2007 09:46
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THEMA: Re: Werbungskosten? |
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, wenn es sich um Fortbildung oder Ausbildung im verwandten Beruf oder um eine umfassende Umschulung handelt, sind Werbungskosten. Wenn Sie nun den Laptop dafür angeschafft haben und dies in einem erklärenden Schreiben glaubhaft machen können, dann sollte es möglich sein. Jedenfalls muss aber ein Privatanteil von 40 % angesetzt werden, es sei denn, Sie können eine höhere Nutzung glaubhaft nachweisen.
Andernfalls brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie den Laptop betrieblich notwendig brauchen und dafür keine Kosten ersetzt wurden - auch dann können Sie ihn als Werbungskosten geltend machen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
p.s. Viel Erfolg beim Studium!
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