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Verfasst von: Peter Hruby am 14.06.2007 15:12
 


THEMA:  Aussergerichtliche Einigung - Nachzahlung
Guten Tag, ich bin da mit einem steuerlichen Problem überfordert. Bis Sept. 2005 war ich freier Dienstnehmer auf Honorarbasis. Ab dann längere Zeit krank, und zur Zeit arbeitslos. Auf Grund einer aussergerichtlichen Einigung mit meinem früheren Dienstgeber erhielt ich im März 2006 eine Nachzahlung von EUR 6000.- Die Frage ist nun, wie versteuere ich diesen Betrag, und bis wann? Kann man diesen Betrag in steuerfreie Einheiten (Zuverdienstgrenze) stückeln? Was ist mit meinem bis jetzt bezogenen Arbeitslosengeld? Tut mir leid, ich blicke da nicht durch und ersuche daher um Hilfe. Danke im Voraus, Peter
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.06.2007 15:12
 


THEMA:  Re: Aussergerichtliche Einigung - Nachzahlung
Diese Frage ist auch nicht einfach. Ich hatte gestern einen ähnlichen Fall, da mußte der Klient das Arbeitslosengeld zurückzahlen. Die Lohnsteuer ist ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten.
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 14.06.2007 15:12
 


THEMA:  Re: Aussergerichtliche Einigung - Nachzahlung
Wenn Sie wegen des AMS auf Nummer Sicher gehen wollen, koennen Sie folgendermassen vorgehen. Sie haben Ihren Betrieb bereits (im Vorjahr?) aufgegeben. Anlaesslich der Betriebsaufgabe ist eine Betriebsaufgabebilanz zu erstellen, in welcher die 6.000,-- Euro als Forderung bzw. Betriebseinnahme enthalten und auch in der entsprechenden Periode zu versteuern sind. Damit ziehen Sie die Einnahme in Ihre Aktivzeit vor. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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