Verfasst von:
frankg am
11.06.2007 14:30
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THEMA: Unterschiedliche Besteuerung der Abfindung |
hallo.
ich würde um eine hilfe bitten.
diese info würde ich vorab benötigen,
bevor ich zum steuerberater gehe.
ich erhalte eine abfindung (ganz wenig) wg.
wegfall meines arbeitsplatzes!
zusätzlich noch drei monatsgehälter brutto
zusätzlich, da ich die kündigungsschutzzeit
nicht vollkommen aufgebraucht habe.
die summe wird mir vom arbeitgeber komplett
überwiesen in einer summe.
soweit ich weiß, muß man nur auf den betrag
der monatsgehälter der abfindung sozialversicherungsbeiträge zahlen.
auf die normale abfindung nicht.
darf mir also mein arbeitgeber die komplette
abfindung in einer summe auszahlen, oder in zwei beträgen?
oder völlig egal.
danke
frank
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.06.2007 14:30
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THEMA: Re: Unterschiedliche Besteuerung der Abfindung |
Ich bin mir nicht ganz sicher, wo Sie zu Hause sind - die Antwort gilt für österreichisches Recht:
Sie schreiben von "Abfindung", so etwas gibt es nach österr. Begifflichkeit nur im ASVG nicht im Arbeitsrecht. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine freiwillige Abfertigung handelt, damit es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.
Diese ist in der SV beitragsfrei, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt (Teilzahlungen).
Es kann aber auch sein, dass diese als Kündigungsentschädigung bezahlt wird, dann fällt die Sozialversicherung davon an, als wäre die Kündigungszeit eingehalten worden (Weiterversicherung!).Es gebührt neben dem Gehalt für die Kündigungszeit auch die aliquoten Sonderzahlungen sowie der aliquote Urlaub(Urlaubsersatzleistung).
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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