Verfasst von:
Alice Schwab am
05.06.2007 12:01
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THEMA: Nebentätigkeit |
Ich arbeite hauptberuflich als Lehrerin (Landesangestellte) und werde heuer in den großen Ferien eine auf diese Zeit begrenzte Tätigkeit als freier Mitarbeiter annehmen. Wie muss ich diese Einküfte versteuern bzw. welche Abzüge entstehen bei einem Stundenlohn von netto 18 Euro/ 3-4 Stunden tägl. 5x die Woche.
Danke für eine schnelle Antwort.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
05.06.2007 12:01
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THEMA: Re: Nebentätigkeit |
Wenn es sich um einen Werkvertrag handelt, dann brauchen Sie bis ca € 4.000,-- jährlich keine Sozialvers. zu bezahlen.Die Einkommensteuer wird zu dem Tarif,dem Ihr Gehalt unterliegt, berechnet. |
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