Verfasst von:
P. Mühlberger am
02.06.2007 20:22
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THEMA: honorarnote-geringfügig-versteuerung |
Guten Tag!
Ich bin neu hier und konnte trotz den vielen, tollen antworten auf mein problem keine lösung finden.
Ich war in diesem Jahr 1 1/2 Monate geringfügig beschäftig und habe 400 Euro verdient. Nach der geringfügigen Beschäftigung gehe ich jetzt einem Werkvertrag nach und verdiene um die 540 euro monatlich.
welche beitragsgrenze der sozialversicherung gilt für mich?
Muss ich das melden? an die GSVG? Gibts dazu ein formular? wieviel wird mir abgezogen?
Danke!
mfg p. mühlberger
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
02.06.2007 20:22
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THEMA: Re: honorarnote-geringfügig-versteuerung |
Wenn Sie nicht mehr als € 4.093, heuer aus dem Werkvertrag verdienen,dann brauchen Sie sich nicht bei der GSVG anzumelden.Sind dann natürlich auch nicht versichert.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 17 37
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