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Verfasst von: mrymen am 31.05.2007 10:37
 


THEMA:  Besteuerung von Abfindungen
hallo. wer kann mir bitte weiterhelfen. es geht um die besteuerung meiner abfindung! ich wurde ordentlich betriebsbedingt gekündigt, da meine zweigstelle geschlossen wird. die kündigungsfristen (6 monate) werden vom arbeitgeber eingehalten. kündigung zum 30.11.07. ich habe dafür eine abfindung erhalten. diese wird aber erst am 1.1.08 ausbezahlt!!! (mein arbeitsverhältnis endet jedoch schon am 30.11.07). sollte ich während der kündigungsfrist einen neuen job finden, so kann ich von mir aus kündigen. die restlichen monate der kündigungsfrist (z.b. 3 monate) bekomme ich dann auf die abfindung draufgelegt! meine frage: wie wird meine abfindung im januar besteuer??? ich werde am 1.9.07 einen neuen job anfangen. es könnte jedoch sein, dass ich evtl. im nächsten jahr arbeitslos wäre, sollte ich im neuen job nicht fuss fassen können. danke anja
Verfasst von: Hanna am 31.05.2007 10:37
 


THEMA:  Re: Besteuerung von Abfindungen
handelt es sich um die Abfertigung (Abfertigung alt?) oder um eine freiwillige Abfindung? Wenn erst im Jänner 2008 gezahlt wird, zählt das zum Einkommen 2008, egal ob Sie schon 2007 gekündigt worden sind oder nicht. freiwillige Abfertig. werden bis zu 1/4 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate mit 6 % versteuert, je nach Dienstzeit kann auch mehr begünstigt besteuert werden; der Rest nach Tarif. Davon werden aber noch gesetzliche Abfertigungen und freiw. Abfindungen abgezogen. So weit ich weiß, aber ohne Gewähr!
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