Verfasst von:
Peter Resch am
28.05.2007 05:34
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THEMA: Freiwillige Selbstversicherung als Werbungskosten |
Ich bin geringfügig beschäftigt und freiwillig selbstversichert nach § 19a ASVG. Kann man den Versicherungsbeitrag als Werbungskosten geltend machen? Wie wäre das, wenn man in einem Monat wegen einer zusätzlichen Vollbeschäftigung pflichtversichert ist?
Eine letzte Frage: Kann man den Versicherungsbeitrag nur als Werbungskosten anführen, wenn man ihn auch tatsächlich selbst bezahlt (und nicht zum Beispiel mein Vater)?
Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung.
Liebe Grüße
Peter Resch
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.05.2007 05:34
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THEMA: Re: Freiwillige Selbstversicherung als Werbungskosten |
Die Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung nach § 19a ASVG sind Werbungskosten. Für den Monat der Vollbeschäftigung ist keine Zahlung für die Selbstversicherung zu leisten.
Auch wenn die Beiträge nicht vom eigenen Konto bezahlt werden, können sie als Werbungskosten abgesetzt werden; ersetzen Sie die Beträge dem Kontoinhaber.
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