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Verfasst von: moto am 21.05.2007 18:00
 


THEMA:  Freibetrag auch ohne Freibetragsbescheid?
Hallo, Gibt es die Möglichkeit auch ohne einen Freibetragsbescheid für das laufende Jahr beim FA einen Freibetrag zu beantragen. Ich arbeite auch sehr viel in Deutschland - im Jahr 2005 (für den Freibetrag 2007 relevantes Jahr) hatte ich ausschließlich deutsche Einkünfte - zwar habe ich auch in Österreich, wie jedes Jahr, eine Steuererklärung gemacht, aber keine Steuern bezahlt und daher auch keinen Freibetragsbescheid bekommen. Bei den deutschen Finanzämtern kann man einen solchen Freibetragsantrag unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Werbungskosten und Sonderausgaben stellen. In meinem Fall machen die jährlichen Rückzahlungen der Finanzämter (in Ö und D) immer zwischen 5000,- und 8000,- Euro aus, die mir auf Grund besonderer Beschäftigungsbedingungen als Künstler natürlich zuvor immer abgezogen werden.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.05.2007 18:00
 


THEMA:  Re: Freibetrag auch ohne Freibetragsbescheid?
Ja, sie können gem§ 63 Abs 4 EStG einen Freibetragsbescheid, losgelöst vom Veranlagungsverfahren beantragen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch 01 533 16 37
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