Verfasst von:
Anna-Sophia am
20.05.2007 09:09
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THEMA: Drittschuldnererklärung |
Ich habe einen Werkvertrag mit einem III. Nun hat dieser offensichtlich seine Soz.vers. nicht einbezahlt. Ich erhielt jetzt eine Drittschuldnererklärung. Wäre er Arbeitnehmer, würde ich mich mit der Berechnung des Ex.minimum etc. ja auskennen, aber was mache ich bei einem Werkentgelt mit der USt und der Soz.versicherung, da normalerweise ja er diese Beträge abzuführen hat? Zum Ex.minimum dazurechnen? (er erhält 2000 netto, 2400 brutto)
Vorab danke für die Hilfe
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.05.2007 09:09
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THEMA: Re: Drittschuldnererklärung |
Liebe Frau Anna-Sophia,
Bei der Drittschuldnererklärung müssen Sie vorerst nur erklären, welche Beträge Ihr Geschäftspartner von Ihnen noch bekommen soll/kann. Diese müssen dort aufgelistet werden.
Eine Seite mit guten Informationen dazu ist http://www.familienrecht.at/index.php?id=1994
Nach Abgabe der Drittschuldererklärung müßte Ihnen das Zahlungsverbot zugestellt werden.
Sicherheithalber würde ich mich an Ihrer Stelle beim zustellenden Gericht erkundigen bevor Sie eine Auszahlung vornehmen, damit Sie nicht in die Haftung kommen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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Verfasst von:
silvia aichinger am
25.08.2014 12:42
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THEMA: Drittschuldnererklärung |
Habe eine Dame als freie Dienstnehmerin beschäftig. Ich habe nun vom Finanzamt eine Drittschuldenerklärung erhalten. Die Dame wird bei uns halbjährlich als Geringfürgie an und abgemeldet sie ist als Trainerin tätig. Wie muss ich mich verhalten was darf ich zur Auszahlung bringen? |
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