Verfasst von:
Silke Hörman am
06.05.2007 16:48
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THEMA: Fristen Eikommenssteuererklärung und Strafe |
Guten Tag,
Ich dachte bisher, dass man die Einkommenssteuererklärung bis Ende Juni des Folgejahres machen kann. Nun habe ich gerade herausgefunden, dass dies bis Ende April erfolgen muss.
Bekomme ich nun automatisch eine Strafe?
Oder soll ich beim Finanzamt anrufen und bescheid geben, dass ich sie sofort nachreichen werde?
Was ist die beste Vorgehensweise und wie hoch fällt eine Strafe normalerweise aus?
Danke, Silke H.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
06.05.2007 16:48
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THEMA: Re: Fristen Eikommenssteuererklärung und Strafe |
Wenn Sie die Erklärung online einreichen, dann genügt es bis 30.6.
Wenn Ihnen das nicht möglich ist, dann richten Sie am besten ein schriftliches Fristverlängerungsansuchen, in welchem Sie um eine First bis zum .....ersuchen.
Dann werden Sie sicher keine Strafe erhalten.
www.steuerberatung-weiss.at
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