Verfasst von:
maxwell11 am
04.05.2007 18:51
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THEMA: Außergewöhnliche Belastungen |
Ich habe zur Arbeitnehmerveranlagung einen Einkommensteuerbescheid erhalten und einen Betrag (ca. € 9000,00) für Außergewöhnliche Belastungen (Hagelschaden) überwiesen bekommen. Nachträglich wurden nun weitere Unterlagen angefordert und der Betrag in Frage gestellt. Der Bescheid stammt vom 23.1.2007. Ist eine Rückforderung ohne weiteres möglich? Wie lange muss man damit rechnen, dass ein Betrag zurückgefordert werden kann.
Können Steuerberatungskosten, die jetzt aufgrund einer Berufung und Vertretung durch einen Steuerberater anfallen, bei der Arbeitnehmerveranlagung 2007 in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden? Danke im Voraus für eine Antwort!
MfG maxwell
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.05.2007 18:51
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THEMA: Re: Außergewöhnliche Belastungen |
Eine Rückforderung ist nicht ohneweiteres möglich.
Das Finanzamt muß zuerst begründen, warum es die Ausgaben nicht anerkennt.
Die Kosten für den Steuerberater können Sie in dem Jahr in dem Sie die Honorarnote bezahlen, zu 100% absetzen.
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Verfasst von:
maxwell11 am
04.05.2007 18:51
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THEMA: Re: Außergewöhnliche Belastungen |
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Dem FA sind die Unterlagen vor Ausstellung des Bescheides vorgelegen. Warum ist der Bescheid dann nicht für beide rechtskräftig? Lt. Auskunft des FA sei der Bescheid vom 23.1. "durchgerutscht". Nachträglich wurden Zusatzinformationen angefordert (datiert mit 7.2., obwohl die Post erst Ende Februar eingelangt ist). Wieso kann das FA, weil es die Informationen nicht entsprechend bearbeitet hat, einen Bescheid außer Kraft setzen? Welche Rechtsquelle lässt das zu? Das ergibt ja keine Rechtssicherheit. So gesehen müsste das Geld ja endlos lange bereitgehalten werden und man kann nicht damit disponieren. Danke für Ihre Hilfe!!!
MfG
maxwell |
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