Sehr geehrte ExpertInnen, ich möchte Ihnen noch eine Frage stellen:
Der Mittelpunkt meiner selbständigen Tätigkeit als Autor (Sachbuch und schriftstellerisch) liegt in einem etwa 3x2 m kleinen, separaten Arbeitszimmer meiner Privatwohnung. Darin schreibe ich, recherchiere ich (Internetanschluss) und führe kleinere Experimente für meine Sachbuchtätigkeit durch. In diesem Zimmer befinden sich: ein Schreibtisch, ein "Labortisch", Regale für Unterlagen und Messgeräte.
Nun der Haken: Darin ist auch ein Hochbett, das etwa die Hälfte des Raumes überdeckt. Das Hochbett ist in einer Höhe von 2 Metern (Raumhöhe 3,2 m), man kann darunter stehen.
Denken Sie, dass ich dieses Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann?
Danke im Voraus,
Christian
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