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Verfasst von: CS am 14.04.2007 21:24
 


THEMA:  Werbekostenpauschale
Hallo, ich bin unselbständig angestellt und mache die Vertreterpauschale geletend. Zusätzlich bin ich mit einem Webshop selbständig. 1.) Welche Pauschale kann ich für den Webshop geltend machen? Wäre hier die Heimarbeiter Pauschale korrekt? 2.) Wenn ich eine Pauschale geltend mache, darf ich ja keine sonstigen Werbekosten in meine Einnahmen / Ausgaben Rechnung geben korrekt? 3.) Aber wie verhält sich das mit z.B. einen Computer und Internetanschluss diese habe ich zu 70% für meinen Webshop gekauft. Der Computer ist ein Anlagegut. Darf ich diese Positionen dann nicht mehr geltend machen????? 4.) Ein Kunde kauf in meinem Webshop - ich liefere das Produkt mit meinem PrivatPKW. Darf ich dann nicht mehr das Kilometergeld in die Einnahmen Ausgabenrechnung geben?? Wäre über Antworten sehr dankbar.
Verfasst von: CS am 14.04.2007 21:24
 


THEMA:  Re: Werbekostenpauschale
Hallo, Wie ich das soeben nachgelesen habe, ist das mit der Heimarbeiterpauschale falsch. Ich dürfte 12% des Umsatzes als gesetzliche "Betriebsausgabenpauschale" veranschlagen. Nun noch eine Frage. Es heisst, dass der Fiskus verhindern will, dass man zwischen tatsächlichen Ausgaben und Pauschale wechselt. Man dürfte frühestens nach Ablauf von 5 Jahren zur Pauschalierung wechseln. Ich habe 2004 mit meinem Gewerbe begonnen und einfach nichts von der Pauschalierung gewusst und die tatsächlichen Ausgaben angesetzt. Dürfte ich jetzt die Pauschalierung ansetzen (für 2006)? Ich habe kaum Betriebsausgaben ausser Wareneinkäufe.
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