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Verfasst von: R. Unterweger am 07.12.2003 11:28
 


THEMA:  KFZ-Pauschale vom Dienstgeber
Mein neuer Dienstgeber stellt mich vor die Entscheidung einen Firmenwagen zu übernehmen (mit Privatnutzung und entsprechendem Sachbezug o,75% bzw. 1,5%) oder mit dem Privatfahrzeug meine Dienstreisen anzutreten und dafür eine monatliche Pauschale über € 760,-- zu erhalten. Ausgangsbasis ist eine jährliche Km-Leistung von ca. 50.000 beruflich und ein Mittelklasse-KFZ mit einem Anschaffungswert von ca. € 28.000,--. Da nach meinen Berechnungen die Variante mit der KFZ-Pauschale die tatsächlichen Kosten (Treibstoff, Wartung, Haftpflicht, Kasko, Steuern, Wertverlust...) nicht zur Gänze abdeckt stellt sich nun die Frage: Habe ich die Möglichkeit im Zuge des Jahresausgleiches die Differenz anhand des gesetzlichen Km-Geldes (mit nachgewiesenem Fahrtenbuch) geltend zu machen? Weiters nehme ich die Vertreterpauschale in Anspruch - ergeben sich dadurch Einschränkungen? vielen Dank im Voraus mfg R. Unterweger
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