Mein neuer Dienstgeber stellt mich vor die Entscheidung einen Firmenwagen zu übernehmen (mit Privatnutzung und entsprechendem Sachbezug o,75% bzw. 1,5%) oder mit dem Privatfahrzeug meine Dienstreisen anzutreten und dafür eine monatliche Pauschale über € 760,-- zu erhalten.
Ausgangsbasis ist eine jährliche Km-Leistung von ca. 50.000 beruflich und ein Mittelklasse-KFZ mit einem Anschaffungswert von ca. € 28.000,--.
Da nach meinen Berechnungen die Variante mit der KFZ-Pauschale die tatsächlichen Kosten (Treibstoff, Wartung, Haftpflicht, Kasko, Steuern, Wertverlust...) nicht zur Gänze abdeckt stellt sich nun die Frage:
Habe ich die Möglichkeit im Zuge des Jahresausgleiches die Differenz anhand des gesetzlichen Km-Geldes (mit nachgewiesenem Fahrtenbuch) geltend zu machen?
Weiters nehme ich die Vertreterpauschale in Anspruch - ergeben sich dadurch Einschränkungen?
vielen Dank im Voraus
mfg
R. Unterweger |
|