Ich habe zwei sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse, zahle also zweimal in die Sozialversicherung ein. In einem der Dienstverhältnisse werden keine Steuern vom Arbeitgeber abgeführt, ich muss also eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Meine Frage: Kann ich die Sozialversicherungsbeiträge aus diesem Dienstverhältnis in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen?
Herzliche Grüße
tl.
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