Verfasst von:
Christian am
20.03.2007 13:38
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THEMA: Frage zum Pendler-Pauschale |
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Pendler-Pauschale, das ich beantragen möchte. Leider gibt es da noch eine Unklarheit. Folgende Fakten:
- Fahrt zur Arbeit um 17.00 Uhr, Heimfahrt 03.00 Uhr
- 2 mögliche Wege zur Arbeit:
1. 15 km über Bundesstrasse, durch Ortschaften, Stau um 17.00 Uhr
2. 21 km über Autobahn, kein Stau, 10-15min kürzere Fahrzeit
Da um 03.00 Uhr nachts keine Öffis mehr gehen, beantrage ich also das grosse PP, soweit klar.
Welche Kilometerangabe mache ich? Die kurze Strecke, wo ich zu Dienstanfang immer im Stau stehe und de facto deutlich länger zur Arbeit fahre (10 bis 15 min) oder die streckenmässig längere, aber ökonomisch und ökologisch bessere?
Ich habe auf den "Hinweisen für den Arbeitnehmer" beim PP-Formular folgenden Passus gelesen:
"Ist Ihnen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar, dann müssen Sie natürlich die kürzeste Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die vernünftigerweise unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet zu wählen ist, für die Berechnung des Großen Pendler-Pauschales heranziehen."
Für mich ist vor allem dieser Teil relevant: "unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet zu wählen ist"
Somit ist die längere Strecke über die Autobahn anzugeben, hab ich recht?
Danke,
Christian |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
20.03.2007 13:38
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THEMA: Re: Frage zum Pendler-Pauschale |
Lieber Christian,
Ihr Fall ist sicherlich ein besonderer Grenzfall denn:
- es ist zu entscheiden, ob überhaupt Pendlerpauschale anfällt
- der Weg verdoppelt sich beinahe bei Benutzung der Autobahn
- In der Zeit wo keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen wäre auch die Wegstrecke (kürzere) möglich - ohne Stau.
Ich würde empfehlen die Pendlerpauschale zu beantragen und - was Sie persönlich beurteilen müssen - im Fall der Beanstandung agumentieren. Ich denke aber auch, dass der Betrag für die Finanz so gering ist, dass wenn Ihre Argumente (Stau) tatsächlich beweisbar sind (jederzeit erlebbar, Verkehrsfunk, nachhaltig und nicht ab und zu) der Pendlerpauschale nichts im Wege stehen wird.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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