Hallo,
habe im Jahr 2006 neben meinem Angestelltenverhältnis auch auf Werkvertragsbasis gearbeitet.
Nun meine Frage. Habe meine Honorarnoten monatlich gestellt und die Dezember 2006 Rechnung erst im Jänner 2007. Ist es für die Einkommensteuererklärung ausschlaggebend, wann die Leistung erbracht wurde (2006) oder wann die Rechnung gestellt bzw. von der Firma bezahlt (2007) wurde?
Ich frage deshalb, da es für die Einkommensteuergrenze für mich wichtig ist.
Vielen Dank für die Beantwortung
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