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Verfasst von: Kornelia Hörtnagl am 16.03.2007 11:48
 


THEMA:  Studium Sohn
Hallo, ich hätte eine Frage an Sie. Mein Sohn studiert in der 30km entfernten Hauptstadt. Hier bewohnt er unter der Woche ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (sein Hauptwohnsitz). Am Wochenende kommt er immer nach Hause. Ich beziehe die Familienbeihilfe. Von mir wird das Zimmer, sämtliche anfallende Studienkosten wie Studiengebühr, Bücher, Schulsachen usw. bezahlt. Ausserdem bekommt er monatlich 250 € für Essen. Nun meine Frage: Kann ich die Kosten (und welche) beim Jahresausgleich geltend machen. Danke für Ihre Antwort und liebe Grüße
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 16.03.2007 11:48
 


THEMA:  Re: Studium Sohn
Sie scheitern bereits an der Entfernung, laut Verordnung 80 km :-( Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
Verfasst von: Kornelia Hörtnagl am 16.03.2007 11:48
 


THEMA:  Re: Studium Sohn
Danke für die prompte Antwort. was ist aber mit den Kosten wie Studiengebühr und Bücher etc. ? Kann ich hier nichts beim Jahresausgleich geltend machen ?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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