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Verfasst von: Reinhard Fellner am 16.03.2007 07:28
 


THEMA:  Erbschafts- und Schenkungssteuer
Nachdem ja beide Parteien sich auf ein Auslaufen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer geeinigt haben, muss dann bis 31. Juli 2008 weiterhin die Steuer wie bisher normal verrechnet werden? Wenn ja, würde es die Möglichkeit geben, ab 31. Juli 2008 die jetzt bezahlte Steuer zurückzufordern? Danke schonmal
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 16.03.2007 07:28
 


THEMA:  Re: Erbschafts- und Schenkungssteuer
Nein
Verfasst von: Informierter am 16.03.2007 07:28
 


THEMA:  Re: Erbschafts- und Schenkungssteuer
Zu beachten ist aber, dass der Bundespräsident in Österreich kein gesetzgebendes Organ ist. Daher ist seine Meinung praktisch irrelevant, solange die Gesetze verfassungskonform zustande gekommen sind.
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