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Verfasst von: Ralf am 06.03.2007 14:28
 


THEMA:  Fiskal LKW Afa
Muß ein Fiskal LKW auf 5 Jahre abgeschrieben werden oder ist auch 8 Jahre wie beim PKW möglich. Die längere Afa sollte natürlich auch für die Gewinnermittlung vom Finanzamt die vollen 8 Jahre gelten! Ist dem auch so? Bin E/A Rechner. Schöne Grüße Ralf
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.03.2007 14:28
 


THEMA:  Re: Fiskal LKW Afa
Fiskal LKW auf 5 Jahre abschreibbar
Verfasst von: StB am 06.03.2007 14:28
 


THEMA:  Re: Fiskal LKW Afa
Auch diese Antwort geht elegant an der Frage vorbei. Dass der Fiskal-LKW auf 5 Jahre abbschreibbar ist, wusste Ralf. Er wollte wissen, ob auch eine längere Nutzungsdauer möglich sei. Antwort daher: Ja, auch eine längere Nutzungsdauer ist möglich, wenn es eben betriebsgewöhnlich ist. Und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung. Wenn also die Kilometerleistung nicht gerade eklatant hoch ist, so dass durchaus vermutet werden kann, dass das Fahrzeug 8 Jahre genützt wird, dann ist diese Nutzungsdauer auch vom Finanzamt anerkannt.
Verfasst von: Hans am 04.03.2014 11:24
 


THEMA:  Fiskal LKW

Hallo,

habe mehre Fragen zum Fiskal Lkw. Mir wurde ein gebrauchter Volvo XC90 D5 Baujahr 2006 angeboten.

Im Zulassungsschein Lastkraftwagen N1

Hat hinter der zweiten Sitzbankreihe eine feste Wand und seitlich sind die letzten Scheiben getauscht. Somit ist dies ganz normaler 5 sitzer nur mit fester Wand.

1. Ist diese Fahrzeug Vorsteuerabzugsberechtigt.

2. Wenn man den Wagen von eine Privatpersonkauft kann man selbst die Mehrwersteuer aus dem Kaufpreis herrausrechnen und geltend machen.

3. Auf wie viel jahre ist der Kaufpreis dieses Wagens Baujahr 2006 abschreibbar.

Besten Dank im Vorraus

Hans 

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