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Verfasst von:
hallo7
am
04.03.2007 06:47
THEMA: Freibetragsbescheid
Bitte um eine kurze Erklärung des Freibetragsbescheides.
Verfasst von:
Jutta Rapp
am
04.03.2007 06:47
THEMA: Re: Freibetragsbescheid
Der im Freibetragsbescheid angegebene Betrag kürzt die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Wenn Sie im nächsten Jahr keine Sonderausgaben absetzen können, verzichten Sie auf die Ausstellung des Freibetragsbescheides.
Mag. Veronika Weiß
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