Verfasst von:
Martina G am
04.03.2007 13:43
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THEMA: ANLAGEGÜTER ÜBER EUR 400.- |
Als Kleinstunternehmer bin ich weit unter EUR 30.000 Umsatz und nutze somit die Möglichkeit auf meinen Ausgangsrechnungen keine Ust. zu verrechnen.
Genaugenommen bin ich unselbständig angestellt und verdien mir nebenbei ein wenig was dazu.
Umsatz minus Ausgaben schaffe ich so, dass ich unter EUR 730 im Jahr bin und somit nicht versteuern muss.
Frage 1: Wenn ich mir nun einen PC um EUR 799 kaufe, kann ich den "heuer" vollständig vom Umsatz abziehen?
Frage 2: Wenn ich z.B. heuer nur EUR 400 abziehen kann und die restlichen 399 erst kommendes Jahr - was ist, wenn ich kommendes Jahr aber gar keinen Nebenverdienst habe, wo ich diese 399 vom Umsatz abziehen kann?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
04.03.2007 13:43
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THEMA: Re: ANLAGEGÜTER ÜBER EUR 400.- |
Die Anschaffungskosten eines Computers werden auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben. Wenn Sie Ihre Tätigkeit vorher beenden, müssen Sie einen Aufgabegewinn/-verlust ermitteln, bei dem der Restbuchwert berücksichtigt wird.
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