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Verfasst von: Peter Wöckinger D.I am 20.11.2003 07:48
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Auslandseinsatz
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2000 bin ich von einem Auslandseinsatz in Polen zurückgekehrt. Während meiner Zeit in Polen wurde in Polen die dortige Lohnsteuer abgeführt ( ist eine wenig niedriger wie in Österreich ). Die Sozialversicherungsbeiträge wurde immer in Österreich bezahlt. Seit Mai 2000 bin ich wieder in Österreich. Meine Frage: Habe ich etwas zu befürchten ( Nachzahlung ) wenn ich meine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ( eigentlich nur 8 Monate ) mache. Kann ich Rechnungen als Werbunkskosten absetzen wenn das Datum auf der Rechnung vor 1.5.2000 ist. Muss ich die Sonderausgaben ( Lebensversicherungen, Kredite ) ebenfalls splitten ( ab Mai ja- vorher nein ). mfg Dipl. Ing Wöckinger Peter
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