Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Jahr 2000 bin ich von einem Auslandseinsatz in Polen zurückgekehrt.
Während meiner Zeit in Polen wurde in Polen die dortige Lohnsteuer abgeführt ( ist eine wenig niedriger wie in Österreich ). Die Sozialversicherungsbeiträge wurde immer in Österreich bezahlt.
Seit Mai 2000 bin ich wieder in Österreich.
Meine Frage:
Habe ich etwas zu befürchten ( Nachzahlung ) wenn ich meine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ( eigentlich nur 8 Monate ) mache.
Kann ich Rechnungen als Werbunkskosten absetzen wenn das Datum auf der Rechnung vor 1.5.2000 ist.
Muss ich die Sonderausgaben ( Lebensversicherungen, Kredite ) ebenfalls splitten ( ab Mai ja- vorher nein ).
mfg
Dipl. Ing Wöckinger Peter |
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