Verfasst von:
Peter Gößweiner am
04.03.2007 19:31
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THEMA: Wann muss die KEST geleistet werden? |
Hallo!
Ich habe voriges Jahr einiges in einer Immobilienaktie veranlagt. Normalerweise ist die Aktie KEST-frei, wenn das Geld min. 1 Jahr veranlagt ist.
Ich musste jedoch das Geld schon früher herausnehmen, wodurch ich nun die KEST an das Finanzamt zahlen muss.
Meine Frage ist nun, wann ich die KEST bezahlen soll? Erst am Ende des Jahres, oder sofort, nachdem ich das Geld aus dieser Immobilienaktie erhalten habe? (eine Rendite habe ich erhalten).
Herzlichen Dank, mfg Peter
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Verfasst von:
Peter Gößweiner am
04.03.2007 19:31
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.03.2007 19:31
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Verfasst von:
anmi am
04.03.2007 19:31
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THEMA: Re: Wann muss die KEST geleistet werden? |
sie zahlen nicht kest sondern spekulationssteuer, diese richtet sich nach ihrem restlichen einkommen und dem daraus resultierenden steuersatz.
ich habe gehört, daß es sein kann daß das finanzamt zu ihren angaben kontoauszüge verlangt. diese werden natürlich nicht von ihrer bank weitergeleitet, da wir ein bankgeheimnis haben.
sie sollten sich also fragen, ob ...
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