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Verfasst von: Wolfgang Gratzl am 28.02.2007 13:12
 


THEMA:  Absetznungsmöglichkeiten Eigentumswohnung Erstbezug
Ich habe im Mai vergangenen Jahres eine Eigentumswohnung gekauft, in der ich schon seit August 1999 als erstbezieher wohne. Damals wurde zwischen mir und dem damaligen Bauträger eine Mietkaufoption abgeschlossen, die ich nun eingelöst habe und die Wohnung gekauft habe. Habe ich nun die Möglichkeit anfallende Kosten wie Eintragungsgebühr, Notariatskosten und Finanzierung über L1 abzuschreiben? Meiner Meinung nach handelt es sich ja in diesem Fall um sogenannten "neuen Wohnraum" ? Vielen Dank im voraus Wolfgang Gratzl
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2007 13:12
 


THEMA:  Re: Absetznungsmöglichkeiten Eigentumswohnung Erstbezug
Ja, so würde ich das auch sehen.
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