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Verfasst von: Nanni am 28.02.2007 13:59
 


THEMA:  VwGH Dienstverhältnis
2004 hat der VwGH im Bezug zum FLAG & KommStG die Phrase "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" erneut betrachtet. (nur noch die org. Eingliederung ist neben der Weisungsgebundenheit dür DB/DZ, KommSt-Pflicht ausschlaggebend, andere Merkmale wie Unternehmerwagnis sind irrelevant.) Nun frage ich mich, ob dieses Erkenntnis auch für die Einkommensteuerliche Abgrenzung vom Geschäftsführer mit Dienstverhältnis und dem GF mit Werkvertrag gilt? oder sind hier auch weiterhin Merkmale wie Unternehmerwagnis etc. ausschlaggebend?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.02.2007 13:59
 


THEMA:  Re: VwGH Dienstverhältnis
Ich bin mir nicht sicher, Ihre Frage richtig verstanden zu haben. Ich möchte nur sagen, dass es nur in wenigen Fällen möglich ist, Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ohne DB u.KommSt abzurechnen.Wenn es gelingen soll, dann muß der Geschäftsführer auf alle Fälle ein Unternehmerwagnis nachweisen können.
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